FREIE PLÄTZE: Auf Anfrage

Kosten und Vertrag


Die Kosten der Kinderbetreuung

Die Höhe der Betreuungskosten ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern.

Bitte melden sie sich hier an: beim Jugendamt Wuppertal

Der Kostenträger ist: Jugendamt Wuppertal oder Privat

An die Fachberatung können sich alle Eltern bei Fragen zur Kinderbetreuung wenden:         Jugendamt Wuppertal


Die nächsten Schritte

Wenn ich Sie von den Vorteilen der Kindertagespflege und der Betreuung Ihres Kindes durch mich in Wuppertal überzeugen konnten, freue ich mich auf Ihren Anruf um einen persönlichen Termin abzustimmen. Hier gibt es dann viel Zeit für die speziellen Fragen, wie konkrete Betreuungszeiten oder den Beginn der Betreuung Ihres Kindes. Schön wäre es, wenn auch Ihr Kind beim ersten Besuch dabei ist. Wenn es Ihnen bei mir gefällt, erkläre ich Ihnen gerne die weiteren Schritte.

Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail zu einem Besuch an, damit wir ihn in unseren Tagesablauf integrieren können. Ich freue mich auf Ihren Besuch!



Betreuungsvertrag

Zwischen den Eltern (Sorgeberechtigten)

Herrn/Frau

Straße und Hausnummer

PLZ und Ort Telefon

und der Tagespflegeperson

Herrn/Frau

Straße und Hausnummer

PLZ und Ort Telefon

Die Kindertagespflegeperson verfügt über eine Pflegeerlaubnis vom zuständigen

Jugendamt nach § 43 SGB VIII gültig bis zum …………….. .

Über eine Verlängerung der Erlaubnis werden die Eltern umgehend informiert.

für das Kind/die Kinder

Name geboren am

Name geboren am

Name geboren am

1. Betreuung

Die Tagespflegeperson verpflichtet sich zur verantwortungsvollen Betreuung und

Versorgung des Kindes/der Kinder zu den vereinbarten Betreuungszeiten.

Erziehungsberechtigte und Tagespflegeperson stimmen sich in allen die Betreuung

betreffenden Fragen ab.

Zur Betreuung gehören die altersentsprechende Förderung und Bildung des Kindes/

der Kinder, die Fürsorge, die Versorgung, der Schutz vor Gefahren, die Gewährung

der Möglichkeiten zu kindgerechtem Spielen und Verhalten.

Die Tagespflegeperson verpflichtet sich zum völligen Verzicht auf körperliche und

seelische Gewalt gegenüber dem Kind/den Kindern. Dies gilt entsprechend für

andere Personen, die zur Betreuung hinzugezogen werden.

Die Betreuung findet in den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson in

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

statt.

Straße und Hausnummer PLZ Ort

Für die Räume wird gute Beheizung, Belüftung und Sauberkeit in dem für

Wohnräume mit Aufenthalt von Kindern üblichen Maß gewährleistet.

Besondere Betreuungsvereinbarungen

Zu folgenden Fragen werden gesonderte Vereinbarungen getroffen:

Mitnahme im PKW

………………………………………………………………………………..

Rauchen im Haushalt der Tagespflegeperson

………………………………Nein……………….

Haustiere im Haushalt der

Tagespflegeperson………1Hund……………………………………….

Fernsehen, Video, Computer, etc. …………………………………………………………

Hausaufgaben ………………………………………………………………………………..

Schwimmen gehen …………………………………………………………………………..

Sonstiges z.B. Ernährung ………………………………………………………………….

………………………………………………………………………………………………….

………………………………………………………………………………………………….

2. Eingewöhnungsphase

Zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Wohle des Kindes/der Kinder zwischen

den Eltern und der Kindertagespflegeperson wird eine Eingewöhnungsphase

vereinbart.

Während der Eingewöhnungsphase ist es besonders wichtig, dass eine

Bezugsperson des Kindes/der Kinder bei der Kindertagespflegeperson anwesend ist.

Für die Zeit der Eingewöhnungsphase wird folgendes vereinbart:

Zeitraum von ……………….. bis ………………….

Für diese Zeit gelten zwischen den Vertragsparteien abweichende Regelungen zu

Zahlung und Kündigung, die im Anhang des Vertrages gesondert aufgeführt werden.

3. Betreuungszeiten

Das Tagespflegeverhältnis beginnt am ………………………………………………..

endet am …………………………………………………………………………………..

gilt auf unbestimmte Zeit

Die Zeiten, zu denen das Kind/die Kinder in der Tagesfamilie betreut

wird/werden, richten sich nach der Arbeitszeit der/des Sorgeberechtigten und

werden im Einzelfall vereinbart.

Der wöchentliche Betreuungsumfang beträgt voraussichtlich

…..………….. Stunden.

Die Eltern bringen das Kind/die Kinder zu den vereinbarten Zeiten zur

Kindertagespflegeperson und holen es dort auch wieder ab.

Unsere Vereinbarung: ………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………

Abweichungen der hier vereinbarten Regelungen bedürfen unbedingt der vorherigen

Absprache.

Als Betreuungszeiten werden vereinbart:

Von bis Stundenzahl

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Gesamt

Bei Ausfall der Tagespflegeperson (Krankheit, Urlaub, Unfall, etc.) haben die Sorgeberechtigten

für eine Ersatzbetreuung zu sorgen.

Für die Ersatzbetreuung wird folgende Regelung getroffen:

4. Tagespflegeentgelt

Im Falle einer Förderung der Tagespflege durch das Jugendamt wird das

entsprechend

den Förderrichtlinien gezahlte Tagespflegeentgelt direkt an die

Tagespflegeperson überwiesen.

Die Eltern stellen einen Antrag auf Förderung von Tagespflege beim

Jugendamt.

Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung monatlich einen Betrag

von ………………… € von den Eltern.

Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung einen Stundensatz in Höhe

von ………………… € pro Kind von den Eltern.

Der Betrag ist monatlich zum ………… des Monats per Überweisung auf folgendes

Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: ………………………… Bank: ……………………………………….

BLZ: ……………………………………. Kto.Nr.: …………………………………….

Gesondert berechnet werden (für Ausflüge, Eintrittsgelder, Kost, etc.)

1. Erhöhung und Kürzung des Tagespflegeentgeltes

- nur nach vorheriger Absprache ist eine Überschreitung der Betreuungszeit

möglich. Zusätzlich geleistete Betreuungszeiten werden berechnet.

- Eine Unterschreitung der Betreuungszeit durch die Sorgeberechtigten berechtigt

zu keiner Kürzung des Tagespflegentgeltes.

Ausgefallene Betreuungszeiten, die auf ein Verschulden der Kindertagespflegeperson

zurückzuführen sind,

kommen mit ………………….. € pro Stunde/pro Tag zum Abzug

werden nach Absprache durch einen Zeitausgleich nachgeholt.

Bei längerem Fernbleiben des Kindes/der Kinder ( z. B. Erkrankung des Kindes,

Kurzurlaub der Eltern) wird bezüglich des Tagespflegeentgeltes folgendes vereinbart

(siehe auch Richtlinie des Landkreises):

- Feiertage kommen nicht zum Abzug.

5. Urlaub

Der Kindertagespflegeperson sollte ein zusammenhängender Urlaub von mind. drei

Wochen ermöglicht werden. Die Tagespflegeperson stimmt den Urlaub mit den

Sorgeberechtigten der von ihr betreuten Kinder ab.

- Für die Dauer und die Bezahlung eines mind. dreiwöchigen Urlaubs treffen wir

folgende Vereinbarung:

- Für zusätzliche Ausfallzeiten (Krankheit, Unfall usw.) der Kindertagespflegeperson

wird folgende Vereinbarung getroffen:

6. Erkrankung des Kindes/der Kinder

- Die Sorgeberechtigten bevollmächtigen die Tagespflegeperson schriftlich

- (s. Anlage), in Notfällen eine ärztliche Behandlung des Kindes/der Kinder veranlassen

zu dürfen und hinterlegen die Kopie des Impfausweises.

Bei Vorkommnissen sind die Sorgeberechtigten sofort zu informieren. Die

Sorgeberechtigten hinterlassen die Telefonnummer, unter der sie während der

Betreuungszeit erreichbar sind.

Tel.-Nr.

Das Tagespflegekind/die Tagespflegekinder ist/sind krankenversichert

durch

bei

- Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, die Tagespflegeperson kontinuierlich

über den Gesundheitszustand des Kindes/der Kinder zu informieren (z. B. über

Anfälligkeiten des Kindes/der Kinder, Allergien, notwendige Medikamentengaben).

- Besondere Bemerkungen:

7. Beendigung des Betreuungsverhältnisses

- Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Kündigungszeit von

drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

- Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe ist eine fristlose Kündigung beider

Seiten jederzeit möglich, ist aber in schriftlicher Form nachzuholen!

- Wenn das Tagespflegeverhältnis befristet ist, bedarf es keiner ausdrücklichen

Kündigung mehr.

8. Haftpflichtversicherung

- Die Tagespflegeperson unterhält eine Haftpflichtversicherung für Personen

und Sachschäden der von ihr betreuten Kinder während der Betreuung.

- Die Tagespflegeperson weist das Bestehen der Haftpflichtversicherung bei

Abschluss des Vertrages auf Verlangen der Sorgeberechtigten nach.

- Für Schäden, die das Kind/die Kinder während der Betreuung im Haushalt

der Tagespflegeperson verursacht, wird folgende Regelung getroffen:

9. Auskunfts- und Schweigepflicht

- Die Vertragspartner verpflichten sich, alle für die Betreuung des Kindes/der

Kinder wesentlichen Auskünfte zu erteilen.

- Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den

persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen und

ihrer Natur nach Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt

auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

10.- Mein Kind----------------------------------- darf von folgenden Personen abgeholt werden:


-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ort und Datum

Unterschrift des/r Sorgeberechtigten

Unterschrift der Tagespflegeperson

Vollmacht

Hiermit bevollmächtige/n ich/wir

Name des/r Sorgeberechtigten

Anschrift

als Sorgeberechtigte/r des Kindes/der Kinder

Name geboren am

Name der Tagespflegeperson

Anschrift

in Eilfällen eine ärztliche Behandlung des Kindes/der Kinder zu veranlassen.

Ort und Datum'

Unterschrift des/r Sorgeberechtigten

Name und Anschrift des Kinder-/Hausarztes

Name und Anschrift des Zahnarztes

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